Kugelbock KB 8300

zum Betrieb in schnellhöhenverstellbaren Anhängböcken

Prospekt

Bedienungsanleitung


1. Ausführungen / Abmessungen

Die Kugelböcke mit der Bezeichnung KB 8xxxA sind mit einem Schnellverschluß-Niederhalter ausgestattet.

Die anderen Kugelböcke sind mit einem höhenverstellbarem Niederhalter/Schwenkhaken ausgestattet!

KB 8322

KB 8335N mit Zwangslenkung

Ausführungs-
bezeichnung

Gesamt-
breite

Führungs-
breite

Rastbol-
zen

Führungs-
abstand Ahb

Führungs-
breite Ahb

Bohrung
Anhängebock

KB8335A

335 mm

29,6 mm

22,6 mm

336 mm

30 mm

23 mm

KB8329A

329 mm

31,6 mm

25 mm

330 mm

32 mm

25,75 mm

KB8322A

322 mm

29,6 mm

22,6 mm

323 mm

30 mm

23 mm

KB8309A

309 mm

29,6 mm

22,6 mm

310 mm

30 mm

23 mm

KB8335

335 mm

29,6 mm

22,6 mm

336 mm

30 mm

23 mm

KB8329

329 mm

31,6 mm

25 mm

330 mm

32 mm

25,75 mm

KB8322

322 mm

29,6 mm

22,6 mm

323 mm

30 mm

23 mm

KB8309

309 mm

29,6 mm

22,6 mm

310 mm

30 mm

23 mm

KB8293

293 mm

29,6 mm

22,6 mm

294 mm

30 mm

23 mm

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2. Verwendungsbereich

Kennwerte:

- Zul. Gesamtgewicht der Zugmaschine: 14 t
- Zul. D-Wert: 89,3 kN
- Stützlast: 3.000 daN (kg)
- Ohne Geschwindigkeitsbegrenzung

Zu D-Wert siehe Bestimmung der Kennwerte

Nur zur Verwendung mit den in §43, Abs. 4 StVZO aufgeführten Zugmaschinen sowie selbstfahrenden Arbeitsmaschinen der Land- oder Forstwirtschaft mit obigen Kennwerten.
Auf die Forderungen des §27 StVZO hinsichtlich der Daten in den Fahrzeugpapieren in Bezug auf die zulässige Anhängelast wird hingewiesen.

Der Kugelbock KB8300 kann ausschließlich in schnellhöhenverstellbaren, bauartgenehmigten Anhängeböcken wie z. B. KU 355, F 4267 bzw. e1-0108 betrieben werden. Hier ist der D-Wert und die zulässige Stützlast des Anhängebocks zu beachten. Der jeweils niedrigere Wert ist gültig.
Für die meisten Anhängeböcke schwerer Fahrzeuge ist die Untenanhängung mit 3 t Stützlast möglich, hier muss der Anhängebock neu begutachtet/genehmigt werden. Wenden Sie sich an uns. Für die Obenanhängung ist die Stützlast auf 2 t begrenzt.
Beim Einsatz oberhalb der Zapfwelle sind die Angaben des Fahrzeugherstellers hinsichtlich der Stützlasten zu beachten.

Bauartgenehmigungen: ABG-Nr. M 9689
EG-Nr.: e1*89/173*2000/1/0251*00

 


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3. Zugösen

Nur zur Verbindung mit Zugkugelkupplungen 80 ISO 24347 bzw. mit Zugkugelkupplungen mit folgenden Bauartgenehmigungsnummern: M 9625, M 9622, M 9614, M 9615, M 9679, M 9680, M 9727, M9756.

 


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