Rangier-Kupplungen

 

 


Rangier- und Abschleppkupplungen dienen nur zum Abschleppen betriebsunfähiger Kraftfahrzeuge und in Ausnahmefällen für Rangierzwecke. Die Verwendung für den Anhängerbetrieb ist nicht gestattet. Die Kupplungen werden in der Regel am vorderen Fahrzeugende in der Mitte starr angebracht. Die Anbringung ist auch am hinteren Fahrzeugende möglich, jedoch nicht zur Verwendung für den Anhängerbetrieb. Es ist die Verwendung von Abschleppstangen mit Zugösen nach DIN 74053 (50 mm), DIN 74054 (40 mm) und VG 74059 (Ringzugöse NATO) und Abschleppseilen möglich.
Abschleppkupplungen sind nicht bauart-genehmigungspflichtig, doch alle Cramer-Typen sind vom RWTÜV nach Richtlinie 77/389/EG geprüft. Die Kupplungen entsprechen weitgehend DIN 74056.

Type

Zul. Anhänge-
last [t]

Zul. Gesamtgewicht
Zugfahzg. [t]

Bolzen-Ø
[mm]

Lochbild
[mm]

Loch-Ø
[mm]

KU 601 NB 32

20

40

32

120 x 55

15

KU 601 NB 35

25

50

35

120 x 55

15

KU 602 NB 35

25

50

35

140 x 80

17

KU 603 NB 35

25

50

35

160 x 100

21

KU 603 NB 35S

50

100

35

160 x 100

21

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