1. Bestimmung der Kennwerte
zum vorschriftsmäßigen Betrieb
an LOF-Fahrzeugen
1.1 Zugfahrzeug mit Mehrachsanhänger (D-Wert)
Als D-Wert ist die theoretische Vergleichskraft für die Deichselkraft zwischen Zugfahrzeug und Anhänger definiert. Der D-Wert errechnet sich aus den beiden zulässigen Gesamtgewichten (Zugfahrzeug und Mehrachsanhänger) wie folgt:
T: Gesamtmasse des Fahrzeuges in t
R: Gesamtmasse des Anhängers in t
g: Erdbeschleunigung: 9,81 m/s2
Der errechnete D-Wert für die Zugkombination darf kleiner oder gleich dem D-Wert der Kupplung sein.
Berechnungsbeispiel:
T = 14 t; R = 26 t:
1.2 Zugfahrzeug mit Starrdeichselanhänger (D-Wert, Stützlast S)
Der D-Wert ist wie unter 1.1 zu berechnen.
Hier ist zusätzlich die zulässige statische Stützlast am Kuppelpunkt zu beachten.
Als statische Stützlast S ist der Massenanteil definiert, der im statischen Zustand durch den Zentralachsanhänger am Kuppelpunkt übertragen wird. Die maximal zulässige Stützlast richtet sich nach den Angaben der kombinierten Einrichtungen (es gilt der jeweils kleinere Wert).
2. Bestimmung der Kennwerte
zum vorschriftsmäßigen Betrieb
an Nutzfahrzeugen (NFZ)
2.1 Zugfahrzeug mit Mehrachsanhänger (D-Wert)
Der D-Wert ist wie unter 1.1 zu berechnen.
2.2 Zugfahrzeug mit Starrdeichselanhänger (Dc-Wert, V-Wert, S-Wert)
Als Dc-Wert ist die theoretische Vergleichskraft für die Deichselkraft zwischen Zugfahrzeug und Anhänger definiert. Der Dc-Wert errechnet sich aus den beiden zulässigen Gesamtgewichten (Zugfahrzeug und Starrdeichselanhänger) wie folgt:
T: Gesamtmasse des Fahrzeuges in t, incl. Stützlast des Zentralachsanhängers
C: Summe der Achslasten des max. beladenen Zentralachsanhängers in t
g: Erdbeschleunigung: 9,81 m/s2
Der errechnete Dc-Wert für die Zugkombination darf kleiner oder gleich dem Dc-Wert der Kupplung sein.
Berechnungsbeispiel:
T = 20 t; C = 18 t:
Als V-Wert ist die theoretische Vergleichskraft für die vertikale Deichselkraft zwischen Zugfahrzeug und Starrdeichselanhängern mit mehr als 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht definiert. Der V-Wert errechnet sich in Abhängigkeit von der Hinterachsfederung wie folgt:
a: vertikale Vergleichsbeschleunigung im Kuppelpunkt in m/s2
a = 1,8 für Fahrzeuge mit Luftfederung oder vergleichbarer Federung
a = 2,4 für Fahrzeuge mit anderer Federung
C: Summe der Achslasten des max. beladenen Zentralachsanhängers in t
x: Länge der Ladefläche des Anhängers in m
l: Theoretische Zugdeichsellänge in m, Abstand von Mitte Zugöse bis Mitte der Achsen
x2/l2 >= 1,0 (bei rechnerisch ermittelten Werten kleiner 1,0 ist 1,0 zu verwenden)
Der errechnete V-Wert für die Zugkombination darf kleiner oder gleich dem V-Wert der Kupplung sein.
Berechnungsbeispiel für ein luftgefedertes Fahrzeug:
Als S-Wert bzw. statische Stützlast S ist der Massenanteil definiert, der im statischem Zustand durch den Zentralachsanhänger am Kuppelpunkt übertragen wird. Die maximal mögliche Stützlast beträgt höchstens 10% der Gesamtmasse des Anhängers oder 1000 kg (es gilt der kleinere Wert).











